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ATEMSCHUTZWESEN

Das Atemschutzwesen zählt zu einem der wichtigsten Bereiche in der Feuerwehr. Da bei Einsätzen immer wieder gefährliche Situationen auftreten, die ohne Atemschutz nicht lösbar sind, ist es notwendig Geräte zu tragen, die von der Umgebungsluft unabhängig machen und mit Sauerstoff versorgen. Diese Geräte werden Pressluftatmer oder auch schwerer Atemschutz genannt.

Atemschutzgeräte

Atemschutzflaschen

Atemschutzmasken

Atemschutzträger

Impressionen Übungen

 

 

 

 

 

Pressluftatmer M1
Marke: MSA AUER

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Atemschutzmaske G1
Marke: MSA AUER

 

 

 

 

 

Der Atemschutz wird meist im Zusammenhang mit Brandeinsätzen gebracht. Durch den Verbrennungsvorgang entsteht eine Vielzahl an Atemgiften weshalb die Gefahr besteht, diese einzuatmen. Ein Vorgehen ohne schweren Atemschutz zum Beispiel bei einem Zimmerbrand oder gefährliche Stoffe Einsatz kann in diesem Fall tödlich sein.

Doch nicht nur bei Brandeinsätzen sondern auch bei technischen Einsätzen finden die Atemschutzgeräte Verwendung. Beispiele hierfür sind Einsätze mit gefährlichen Stoffen, Gärgase in Silos oder Gasaustritt. Kurzum überall, wo mit Sauerstoffmangel gerechnet werden muss.

Neben den Pressluftatmern werden auch Filtergeräte – der sogenannte leichte Atemschutz – eingesetzt. Dieser besteht aus einem Atemfilter und einer Maske analog zum schweren Atemschutz. Die Luft wird über den Filter eingeatmet und dabei von den Schadstoffen gereinigt.

Der leichte Atemschutz ist jedoch von der Umgebungsluft abhängig und nur unter bestimmten Kriterien einsetzbar. Zum Beispiel muss der Sauerstoffgehalt der Luft ausreichend sein. Ein klassisches Aufgabengebiet für den leichten Atemschutz sind Nachlöscharbeiten im Freien.

In Österreich besteht ein Atemschutztrupp aus Sicherheitsgründen aus drei Personen, nur in Ausnahmefällen dürfen auch weniger oder mehr Atemschutzträger den Gefahrenbereich betreten.

Atemschutzwart

Verantwortlich für den Bereich Atemschutzwesen bei der FF Pasching ist HBM d.F. Marcel Franz mit seinem Stellvertreter OBM d.F. Paul Kleininger.

 

 

 

 

 

HBM d.F. Marcel Franz

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

OBM d.F. Paul Kleininger

 

 

 

 

 

Atemschutz-Tauglichkeit

  • Abgeschlossene Grundausbildung
  • Mindestalter von 18 Jahren
  • Körperliche Eignung (wird anhand einer ärztlichen Untersuchung festgestellt)
  • Erfolgreiche Absolvierung des Atemschutzlehrganges an der Landesfeuerwehrschule OÖ oder positiv abgeschlossene Atemschutzausbildung innerhalb der Feuerwehr
  • Wiederkehrende ärztliche Untersuchung alle 5 Jahre und halbjährlicher Leistung-Check (Pflichtübung+Finnentest)