Mit 4. Juli 2019 ist dieses Jahr wieder die Waldbrandschutzverordnung durch die Bezirkshauptmannschaft im Bezirk Linz-Land und somit auch in der Gemeinde Pasching in Kraft getreten. Aufgrund der aktuellen Trockenheit besteht die erhöhte Gefahr von Wald-, Wiesen- und Flurbränden.

Wir weisen darauf hin, dass jegliches Hantieren mit Feuer, Entsorgen von Zigarettenabfällen oder auch Glasflaschen, etc. im Gefährdungsgebiet im Wald- bzw. Wiesenbereich verboten ist. Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.

Fotos: ©FF Pasching