Wie die Bezirkshauptmannschaft Linz-Land mitteilte, tritt mit 12. April 2017 die Waldbrandschutz-Verordnung in Kraft. Bei trockenem Frühjahrswetter besteht wegen der in den Wäldern vorhandenen abgestorbenen Pflanzenresten eine erhöhte Waldbrandgefahr. Besonders gefährdet sind Wälder, die gerne als Ausflugsziele aufgesucht werden. Daher ist speziell in den Bereichen Kürnbergwald, Traunauen, Forstholz (St. Florian/Ansfelden) sowie dem Allhaminger Forst jedes Anzünden von Feuer sowie das Rauchen verboten!

Informationen über aktuelle Waldbrandgefahren finden Sie auch unter: www.zamg.at