Nach wiederkehrenden Vorfällen, bei denen Einsatzfahrzeuge (mit aktivierten Sondersignalen) auf dem Weg zu einem Einsatzgeschehen von Privatfahrzeugen überholt und anschließend die Weiterfahrt der Einsatzkräfte massiv behindert wurde, wollen wir darauf hinweisen, dass dies nach §26 StVO sowie §16 StVO, Absatz 1 verboten ist und auch zur Anzeige gebracht wird.

Derartige Überholmanöver gefährden nicht nur alle Beteiligten im Straßenverkehr, sondern können auch die Ankunftszeit der Einsatzkräfte drastisch verlängern.

„Es kommt leider immer öfter vor, dass Einsatzfahrzeuge – welche gerade auf dem Weg sind um anderen Hilfe zu leisten – an unübersichtlichen Stellen gefährlich überholt werden. Wir haben aktuell wieder einen Fall, bei dem unser Löschfahrzeug sowie der Gegenverkehr eine Notbremsung einleiten mussten um einen Zusammenstoß gerade noch zu verhindern. Zum Glück wurde bei diesem Vorfall niemand verletzt. Wir möchten dennoch darauf hinweisen, dass wir solchen Angelegenheiten nachgehen und zur Anzeige bringen werden“, sagt Wolfgang Meindl, Kommandant der FF Pasching.

Daher nochmals dieser Aufruf an alle Verkehrsteilnehmer: Bitte das Überholen eines Einsatzfahrzeuges generell zu unterlassen. Es gefährdet Ihr eigenes Leben sowie jenes anderer!

Fotos: ©FF Pasching